Letzte Änderung:
05. November 2008

Fernwartungsvertrag mit definierten Leistungen

Jeder Verantwortliche kennt die Situation: Ein IT-System ist eingerichtet und funktioniert im Allgemeinen tadellos. Doch wer kontrolliert tatsächlich die fehlerfreie Funktion eines IT-Systems? Wer spielt notwendige Updates ein oder überprüft den Status einer Datensicherung? Wer weist auf sich abzeichnende Fehler/Engpässe hin, bevor der Super-Gau passiert?

Viele Unternehmen können die benötigten Resourcen nicht bereitstellen, die notwendig sind, um eine laufende IT-Landschaft zu überwachen. Gründe hierfür sind einerseits das fehlende Personal oder einfach die erforderlichen Fachkenntnisse.

Unsere Leistung berücksichtigt diese Punkte. Wir können gemeinsam mit Ihnen einen Fernwartungsvertrag schließen, der uns dazu verpflichtet, die vereinbarten Systeme zu kontrollieren, also z.B. Serverlogs auswerten, Fehler aus der Ferne beheben, Updates einspielen usw. Ihr Vorteil dabei ist, dass Sie keine Resourcen und Qualifikationen schaffen müssen, um diese Arbeiten selbst erledigen zu können. Ebenfalls können Sie sich auf die professionelle Bearbeitung der anstehenden Arbeiten verlassen.

Wir setzen dabei auf eine den Kunden gegenüber faire Modalität. Unser Fernwartungsvertrag hat beispielsweise keine feste Vertragslaufzeit. Er ist jederzeit einen Monat zum nächsten Monatsende kündbar oder flexibel anpassbar.

Unsere Leistung bezieht sich dabei ausschließlich auf Fernwartungsdienstleistungen, die wir vorher mit Ihnen gemeinsam besprochen haben. Dabei ist der Einstieg in die professionelle Überwachung der Systeme bereits für 99,- €/Monat1 erhältlich.

Dieses Einstiegsangebot beinhaltet u.A. folgende Leistungen:

  • Regelmäßige Überwachung der automatisiert bereitgestellten Systemübersichten von max. 2 Systemen (z.B. ein SBS-Server samt Backupmeldungen und eine Firewall)
  • Einspielung von Betriebssystemupdates via Fernwartung
  • telefonischer Support bei Problemfällen/Fragen zu den benannten Systemen
  • kleinere Umkonfigurationen (z.B. das Anlegen eines neuen Benutzers)
  • max. 5 Stunden Fernwartungs-/Supportdienstleistung im Monat für die benannten Systeme

Vor-Ort-Einsätze sowie benötigte Hard- und Softwarekomponenten können dabei naturgemäß nicht Inhalt des Fernwartungsvertrags werden. Allerdings können wir Ihnen einen auf Ihren tatsächlichen Bedarf zugeschnittenen Fernwartungsvertrag anbieten.

Haben wir ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

1) Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.

 

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