Der Innenausschuss des EU-Parlaments drängt darauf, terroristische Webseiten zu löschen und notfalls auch zu sperren. Entwickler von Malware für Terrorakte sollen sich strafbar machen. Wenn Anschläge befürwortet werden, soll auch das strafbar sein.

EU-Abgeordnete fordern, dass Provider deutlich schärfer gegen extremistische Propaganda im Internet vorgehen. Als „wirksamstes Mittel“ gegen illegale terroristische Inhalte empfiehlt der federführende Innenausschuss, diese „an der Quelle“ zu entfernen. Die Mitgliedsstaaten sollten daher „alles in ihrer Macht Stehende unternehmen“, um darauf auch gemeinsam mit Drittländern hinzuarbeiten. Lässt sich der inkriminierte Content nicht löschen, sollen die EU-Nationen aber auch Maßnahmen treffen können, mit denen der Zugang dazu blockiert wird.

„Nicht-legislative“ Maßnahmen

Die Ausschussmitglieder skizzieren in ihren mehrheitlich befürworteten Änderungsanträgen für eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung einen ähnlichen Kompromiss, wie in der Richtlinie zum schärferen Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern von 2011. Als zulässig erachtet werden sollen dieses Mal aber auch „nicht-legislative“ Maßnahmen, was Kritikern zufolge den Anforderungen an ein rechtsstaatliches transparentes Verfahren kaum genügen dürfte, auch wenn diese dem Beschluss nach prinzipiell eingehalten werden sollen.

Strafbar macht sich künftig den Innenpolitikern zufolge, wer „Schadprogramme“ entwickelt oder bereitstellt, mit denen terroristische Akte begangen oder gefördert werden können. Auch Malware-Programmierer, die es ermöglichen, sich an den Handlungen einer terroristischen Gruppe zu beteiligen, will der Ausschuss kriminalisieren.

Befürwortung strafbar

Die Mitgliedsstaaten sollen laut dem Votum generell verhindern, dass online Botschaften verbreitet werden, die zu Terrorismus anstiften oder terroristische Delikte verherrlichen. Dies soll schon dann strafbar sein, wenn etwa Anschläge „unmittelbar oder indirekt befürwortet“ werden und davon eine „eindeutige und erhebliche Gefahr“ ausgeht.

Die Mehrheit der Volksvertreter folgte mit dem Beschluss zum Teil einem Vorschlag der Berichterstatterin Monika Hohlmeier (CSU). Die Tochter des früheren CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß hatte auch gefordert, Anonymisierungssoftware wie Tor und Verschlüsselungsprogramme als Hindernisse für polizeiliche Ermittlungen zu brandmarken. Dafür fand sie aber keine Mehrheit.

Kriminalisierung von Absichten

Die Linksfraktion stimmte gegen die Initiative. Ihre Netzexpertin Cornelia Ernst kritisierte, dass Schlüsselbegriffe wie „Terrorismus“ oder „radikalisierte Personen“ gar nicht klar definiert würden und schon Absichten kriminalisiert werden sollten. Dies sei „ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg in Richtung eines Präventionsstaates, der die eigentliche Handlung nicht mehr voraussetzt, um eine Strafe auszusprechen“. Bürgerrechtsorganisationen wie European Digital Rights (EDRi) oder die „Digitale Gesellschaft“ monierten, dass das unausgegorene Vorhaben ohne Folgenabschätzung durchgeboxt werden solle und in „blindem Aktionismus Freiheiten“ opfere.

Der EU-Rat hatte sich schon im März für den Ansatz „Löschen und Sperren“ von Terror-Webseiten ausgesprochen. Verhandlungsführer der Mitgliedsstaaten, des Parlaments und der Kommission sollen nun im sogenannten Trilogverfahren eine gemeinsame Linie festzurren, die die Abgeordneten dann ohne ordentliche 1. Lesung in der Regel im Plenum nur noch durchwinken.

Quelle: http://heise.de/-3254428