Das Bundeskabinett hat die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur auf den Weg gebracht. TK-Anbieter müssen ihre Kunden in Zukunft besser über Vertragsbedingungen und Bandbreiten aufklären.

Die Bundesregierung hat grünes Licht für eine neue Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur gegeben. Das Kabinett hat den Verordnungsentwurf der Regulierungsbehörde am Mittwoch in Berlin beschlossen. Damit sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werde, ihren Kunden mehr Informationen über Datenraten, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu geben. Der Bundestag muss der Verordnung noch zustimmen, dann kann sie in Kraft treten.

Die Verordnung sieht vor, dass Anbieter ihre Kunden in einem Produktinformationsblatt unter anderem über die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages, die monatlichen Kosten und die verfügbaren Datenübertragungsraten aufklären. Die Kunden sollen auch darüber informiert werden, welche Dienste auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen angerechnet werden und welche nicht. Verbraucher sollen zudem einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Übertragungsrate erhalten.

Gabriel: Gut für Verbraucher

„Mit der neuen Verordnung geben wir Verbrauchern wichtige Informationen von ihren Anbietern an die Hand“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). „So können Verbraucher in Zukunft leichter das für sie passende Angebot finden, Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren und sind durch die Einführung von Warnhinweisen bei übermäßigem Datenverkehr vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt.“

Die Anbieter müssen laut Verordnung die Verbraucher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Bandbreite hinweisen (etwa das Messangebot der Bundesnetzagentur www.breitbandmessung.de). „Eine Verbesserung der Transparenz bei Telekommunikationsverträgen hilft dem Verbraucher und fördert zugleich den Wettbewerb“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Quelle: http://heise.de/-3238608