EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat mit seiner Initiative zur Urheberrechtsreform die Internetwirtschaft, Verbraucherschützer und Bürgerrechtler gegen sich aufgebracht. Der digitale Binnenmarkt sei damit erledigt.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren Richtlinienentwurf „für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ auf den Weg gebracht, der in Teilen zuvor bereits ins Netz geraten war. Postwendend hagelte es lautstarke Proteste gegen das Vorhaben, weil es vor allem aufgrund des geplanten umfassenden, 20 Jahre langen Leistungsschutzrechts für Presseverleger im Internet Kernbestandteile der Internetfreiheiten wie das Verlinken oder die Informationsvielfalt massiv unterwandere.

„Das Web würde ärmer“

„Es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinen journalistische Texte aus ihrer Suche komplett entfernen. Das Web würde ärmer“, warnt der Geschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. Darunter würden vor allem kleinere Verlage leiden, weil ihre Angebote nicht mehr zu finden seien und die Nutzer stattdessen nur auf die Nachrichtenseiten der bekannten Verlage zugriffen.

Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) will, dass Suchmaschinen oder andere Webseiten nicht einmal kürzeste Artikelauszüge in Form von „Snippets“ anzeigen dürfen, wenn sie auf journalistische Texte verweisen. Zudem könnte selbst das Kopieren unter das neue Schutzrecht fallen. Dies komme etwa zum tragen, wenn Suchmaschinen Artikel indexierten.

„Irrweg“ Leistungsschutzrecht

Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco-Verband der Internetwirtschaft, bezeichnete es als „unbegreiflich“, dass nach dem deutschen Gesetzgeber nun die Kommission den „Irrweg“ eines Leistungsschutzrechts beschreite. Dies werde sich „als Hemmschuh für die gesamte Informationsgesellschaft und Digitalisierung entpuppen“. Allen Akteuren drohe „massive Rechtsunsicherheit“.

Die Initiative European Digital Rights (EDRi) beklagte, dass der Vorschlag „nicht schlechter hätte ausfallen können“. Es handle sich um „Gift“ für die Meinungsfreiheit und die Kreativität. Die Kommission habe alle Fakten ignoriert und wolle eine echte Reform um jeden Preis vermeiden.

Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) sprach von einer „großen Enttäuschung“. Es könne nicht sein, „dass bei jedem Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes die Gefahr besteht, abgemahnt zu werden“. Die EU-Kommission nur die Wünsche von Konzernlobbyisten wie der Verleger berücksichtigt. Bundestagsabgeordnete der Grünen monierten, dass ein Schutzrecht aufgetischt werden solle, das hierzulande „krachend gescheitert“ sei.

Untergrabene Privilegien

Auch andere Elemente des Entwurfs schmecken nicht allen. Für den eco etwa ist die vorgesehene Pflicht für Host-Provider, mit einer Software Inhalte zu durchsuchen und illegal hochgeladene Werke auszusortieren „hochproblematisch“. Dies gelte auch für die Auflagen, Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern für „nutzergenerierte Inhalte“ abzuschließen. Klar sei dabei nur, dass damit die Haftungsprivilegien aus der E-Commerce-Richtlinie untergraben würden. Insgesamt drohe ein „herber Rückschritt“ für den digitalen Binnenmarkt. EDRi meint, solche „Upload-Filter“ seien nicht einmal in den „schlimmsten Diktaturen“ zu erwarten.

Für unzureichend hält der Bitkom auch die vorgesehenen Regeln zum Rechtekauf für die Betreiber von Internet-Fernsehen via IPTV. Betreiber geschlossener Netzwerke sollten künftig zwar bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften Lizenzen für TV-Produktionen, Filme oder Musiksendungen an zentraler Stelle erwerben können. Anbieter wie Zattoo, Magine oder TV-Spielfilm profitierten davon aber nicht.

Selbst die vorgesehenen neuen Nutzerfreiheiten fürs Text- und Data-Mining betrachtet der Bitkom als „absolut kontraproduktiv und innovationsfeindlich“, da die Klausel sich explizit nur auf Wissenschaft und Forschung beziehe. Dadurch würden vor allem Startups benachteiligt, „die innovative Big-Data-Anwendungen oder Suchtechnik anbieten“. Zudem habe die Kommission den intransparenten Flickenteppich an Bestimmungen zu Urhebervergütungen für Privatkopien gar nicht angefasst, sodass von einer „Harmonisierung“ hier keine Rede sein könne.

Oettingers Verteidigung

Oettinger hatte vorab bereits versucht, die Initiative zu verteidigen. Diese richte sich nicht primär gegen Google, sondern etwa auch gegen Anbieter von News Feeds auf Mobilgeräten oder in sozialen Netzwerken, meinte der Kommissar. Zahlen müsse künftig jeder kommerzielle Nutzer, der Zitate aus einem Nachrichtentext aufgreife. „Rein faktische Überschriften“ sollten aber frei bleiben, wenn es sich nicht um eine „eigene intellektuelle Leistung“ handle. Der Entwurf geht nun ins EU-Parlament und in den Ministerrat; beide Gremien müssen ihm noch zustimmen.

Update 14. 9. 2016, 17.26 Uhr: „Wir glauben, es gibt einen besseren Weg“, meldet sich Google zu Wort. Der Schlüssel für eine vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liege in Innovation und Partnerschaft, nicht in lähmenden Vorschriften und verordneter Förderung. Sowohl für europäische Kreative als auch Konsumenten ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Grundprinzipien für Links, für das Teilen und für Kreativität bewahrt bleiben. „Google ist fest entschlossen, an der Debatte darüber mitzuwirken.“

Quelle: http://heise.de/-3322826