Netzneutralität: Europäische Regulierer lassen Leitlinien diskutieren
In Brüssel hat das EU-Gremium der Regulierungsbehörden seinen Entwurf für Leitlinien vorgelegt, wie die Netzneutralität umgesetzt werden soll. Kritiker hoffen, im nun angelaufenen Konsultationsprozess noch etwas an den Streitpunkten ändern zu können.
Das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (Berec) hat am Montag in Brüssel seinen Entwurf der Leitlinien für die Umsetzung der Netzneutralität auf nationaler Ebene vorgestellt. Grundlage ist die EU-Verordnung für einen digitalen europäischen Binnenmarkt, die nach einem Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Parlament in Kraft getreten ist. Es ist Aufgabe der nationalen Regulierer, die Vorgaben der umstrittenen Verordnung umzusetzen und deren Einhaltung zu überprüfen.
Orientierungshilfe
„Um das vorab klar zu sagen: Dieser Entwurf stellt keine neuen Regeln auf“, sagte Wolfgang Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur und Berec-Vorsitzender für 2016, am Montag in Brüssel. „Vielmehr soll er als Orientierungshilfe für die nationalen Regulierungsbehörden dienen.“ Der Entwurf kann nun bis zum 18. Juli kommentiert werden; bis Ende August will Berec dann die endgültige Fassung beschließen.
Die Brüsseler Vorgaben zur Netzneutralität sind nicht unumstritten. Befürworter der Netzneutralität sehen in den Regeln zu viel Spielraum für bezahlte Dienste, die einer wirklich anwendungsneutralen Infrastruktur entgegenstehen. Grundsätzlich gilt zwar das „Best-Effort“-Prinzip, demzufolge Provider alle Datenpakete unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel gleich behandeln sollen. Das Wort „Netzneutralität“ taucht im Verordnungstext aber nicht auf.
Streitpunkt Spezialdienste
Provider können nicht näher definierte Spezialdienste anbieten, wenn zum Beispiel ein bestimmtes Qualitätsniveau gewährleistet werden muss. In diesem Zusammenhang wird gerne das Beispiel von ferngesteuerten chirurgischen Eingriffen gebracht. Auch soll den Netzbetreibern ein „angemessenes Verkehrsmanagement“ zugestanden werden, um die allgemeine Funktion der Infrastruktur sicherzustellen. Ein weiterer Streitpunkt ist das „Zero Rating“, bei dem Provider den für bestimmte Dienste anfallenden Traffic nicht in Rechnung stellen. Diese Praxis wird von der EU-Verordnung nicht ausgeschlossen.
Gerade in diesen Punkten sehen Kritiker noch Nachholbedarf. Joe McNamee von der Organisation European Digital Rights (EDRi) bescheinigt der Berec „einen exzellenten Job“, sieht die Leitlinien aber „schwer von der Lobbyarbeit der Industrie beeinflusst“. Das Konsultationsverfahren biete nun die Möglichkeit, bei Zero Rating, den Spezialdiensten und dem Traffic-Management noch Einfluss zu nehmen.
Offenes Internet „unverzichtbar“
„Berec hat den ersten Schritt seines gesetzlichen Auftrags erfüllt und in einem engen Zeitrahmen den Leitlinien-Entwurf zur Netzneutralität erstellt“, erklärte Eschweiler. Der Konsultationsprozess werde „sicherlich auf großes Interesse stoßen und die Diskussionen zum Thema weiter vorantreiben“. Ein offenes Internet sei „unverzichtbar für moderne Informationsgesellschaften“. Gleichzeitig könnten aber „innovative Spezialdienste unter festgelegten Bedingungen angeboten werden“.
Quelle: http://heise.de/-3228328
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