Der BND darf künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln, also etwa Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen. Der Bundestag hat dem nun zugestimmt.

Im Sommer hatte der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Praxis des Bundesnachrichtendiensts (BND), mithilfe selbstgezimmerter juristischer Konstrukte an Internetknoten wie dem Frankfurter De-Cix Leitungen anzuzapfen und im großen Stil Daten abzuschöpfen, noch als „insgesamt rechtswidrig“ bezeichnet. Der Bundestag hat das Vorgehen jetzt aber legalisiert: mit den Stimmen der großen Koalition stimmte er am Freitag für einen Gesetzentwurf, der die BND-Überwachungsbefugnisse deutlich ausbaut. Die Opposition stimmte dagegen.

Voller Zugriff auf Internetkabel

Die Mehrheit der Abgeordneten hat klargestellt, dass der BND auch „vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten“ kann. Voraussetzung ist, dass über die Kabel „Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt“. Eine echte Schranke hat der Gesetzgeber mit diesem Zusatz nicht eingeführt, denn im Internet mit IP-Verkehren zwischen inländischen und ausländischen Inhalten unterscheiden zu wollen, funktioniert nicht.

Die Klausel bezieht sich laut Telekommunikationsgesetz auf „die Gesamtheit von Übertragungssystemen“ von TK-Anbietern, nicht mehr etwa nur auf einzelne Glasfaserstrecken oder sonstige Kabelverbindungen. Die bisherige Grenze, wonach der BND nicht mehr als 20 Prozent des Datenverkehrs abgreifen durfte, gibt es in dem Entwurf nicht mehr. Der Geheimdienst hatte diese bisher auch schon zu umgehen gewusst.

Kapazitäten sollen flächendeckende Überwachung verhindern

Eine „flächendeckende Überwachung“ sei eh ausgeschlossen, heißt es in der Gesetzesbegründung, da der BND „bereits aus tatsächlichen Gründen nur einen sehr geringen Anteil der weltweiten Telekommunikation erfassen kann“. Auch dazu hatte sich der Verfassungsrechtler Papier bereits geäußert. Ihm zufolge genügt es nicht darauf zu bauen, dass derzeit „begrenzte personelle und sachliche Kapazitäten“ die BND-Spionage praktisch einschränkten.

Die Befugnis zur Netzüberwachung im NSA-Stil greift bereits, wenn der Geheimdienst mit den Daten „frühzeitig Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen“ könnte. Der BND soll zudem etwa an Netze heran dürfen, um die „Handlungsfähigkeit“ der Nation zu wahren oder „sonstige Erkenntnisse“ von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen.

Deutsche Kommunikation herausfiltern

Herausfiltern muss die Spionagebehörde dem Entwurf nach „Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen“. Das Vorhaben der Koalition, ein „Ausspähen unter Freunden“ zu untersagen, blieb nur im Ansatz erhalten. Wie bei individuellen „G10-Anordnungen“ gegen Bundesbürger darf der BND auch in der EU abhören, wenn etwa Gefahren eines bewaffneten Angriffs oder eines internationalen terroristischen Anschlags hierzulande sowie Proliferation, Geldwäsche oder andere Straftaten organisierter Kriminalität drohen.

Die einschlägigen Kompetenzen gelten zudem, wenn die Cybersicherheit unterwandert werden könnte. Schnüffeln darf der BND zudem weiterhin, um „ausschließlich Daten über Vorgänge in Drittstaaten“ zu sammeln, die von besonderer Relevanz für die Sicherheit der Bundesrepublik sind. Wirtschaftsspionage wird untersagt.

Leichter mit anderen Geheimdiensten kooperieren

Der beschlossene Gesetzentwurf zur „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“, der auch den Bundesrat bald problemlos passieren dürfte, erlaubt es dem BND ferner, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang „unbekannten Anschlusskennungen“ abzugleichen. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten etwa über „gemeinsame Dateien“ austauschen – teils sogar automatisiert.

Neu ist, dass das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen und die Kooperation mit Partnern anderer Staaten genehmigen muss. Kosten wird die Reform laut Bundesregierung mindestens rund 6,5 Millionen Euro.

Obwohl Sachverständige bei einer parlamentarischen Anhörung schwere Mängel in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ausmachten und vor „verfassungsrechtlichem Suizid“ warnten, änderte die Koalition die Vorlage nicht mehr. Bei der parallel verabschiedeten Initiative zur erweiterten Kontrolle der Geheimdienste fügte Schwarz-Rot dagegen noch eine Korrektur ein. Demnach soll das für die Wirtschaftspläne der Geheimdienste zuständige „Vertrauensgremium“ des Bundestages dem vorgesehenen neuen „ständigen Bevollmächtigten“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) Aufträge erteilen können, soweit dessen Rechte im Rahmen der Haushaltsordnung reichen. Damit will der Bundestag Aufsichtslücken vermeiden.

Harsche Kritik der Opposition

Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, beklagte, dass die Koalition mit dem Gesetz das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 Grundgesetz wissentlich abschaffe und massenhafte Grundrechtsverletzungen legitimiere. Die Initiative sei ein Geschenk für den BND, weil er „jetzt auch in Deutschland ans Kabel darf“. Er brauche die Satellitendaten auch nicht mehr für „außerirdisch“ erklären. Insgesamt werde der Auslandsgeheimdienst so zum „eineiigen Zwilling der NSA“.

Das Ergebnis harter Arbeit im NSA-Ausschuss sei, dass der BND getrickst, getarnt und getäuscht habe, unterstrich Renner. Man habe den Dienst kalt erwischt, angestoßen von Edward Snowden. Die Folge seien aber „keine Reue, kein Umsteuern“, die Verantwortlichen würden auch nicht zur Verantwortung gezogen, sondern nur die Rechtslage nach BND-Wünschen angepasst.

„Dies ist ein schlechter Tag für die Geheimdienste und die Demokratie“, meinte der Grüne Konstantin von Notz. Es bleibe beim „desaströsen Bild des BND“ in der Öffentlichkeit, für das die Politik Verantwortung trage. Das Gesetz werde vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht scheitern, prophezeite der Grüne. Der BND habe die digitale Welt zum grundrechtsfreien Raum erklärt und gezeigt, dass „Ausspähen unter Freunden volle Kanne geht„. Diese Probleme verschärfe Schwarz-Rot nun.

Große Koalition zufrieden

Nina Warken (CDU) und Christian Flisek (SPD) unterstrichen dagegen, dass der Schutz von EU-Bürgern vor geheimdienstlicher Überwachung gestärkt und weitgehend dem von Deutschen gleichgestellt werde. Dies sei „weltweit einmalig“, hob Flisek hervor. Die Koalition bringe zudem Licht in die im NSA-Ausschuss aufgedeckte „Dunkelkammer“ beim BND. Der müsse Kooperationsvereinbarungen künftig dem PKGr vorlegen. Trotz einiger Kritik im Detail sei dies ein „mutiger Schritt nach vorne“. Warken ergänzte: Der BND müsse in der Lage sein, „über modernste Mittel“ Informationen zu sammeln und diese über Glasfaser und Dateien mit Geheimdienstpartnern teilen zu können. Die dortigen Mitarbeiter seien „keine finsteren James-Bond-Bösewichte“, sondern „ganz normale Männer und Frauen mit Familien und Kindern“.

Quelle: https://heise.de/-3356543