Der Netzbetreiber sichert auch Bestandskunden die freie Routerwahl zu, knüpft sein Angebot aber je nach Beginn des Vertrags an verschiedene Voraussetzungen. Unklar bleibt weiter, wann Routerhersteller die erforderlichen Spezifikationen erhalten.

Mit Unitymedia äußert sich nun ein Netzbetreiber ausführlich zur anstehenden Öffnung des Routermarkts für Kabelanschlüsse. Helge Buchheister, ein Sprecher des Unternehmens, sichert im hauseigenen Blog zu, dass Neukunden von Unitymedia ab dem Stichtag (1. August 2016) die Leistungen des Unternehmens auch über frei im Handel erworbene Geräte „abrufen können“; Unitymedia bezeichnet solche Router als Fremdgeräte. Zurzeit arbeite die Firma „mit Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Regelung“ – auch, weil sie „langjährigen Kunden ein Plus an Routerfreiheit und Service“ bieten wolle.

Im weiteren schränkt Unitymedia die allgemeine Zusicherung auf Privatkunden ein und trennt sie in drei Gruppen nach dem Startdatum des aktuellen Vertrags. In allen drei Fällen, also unabhängig vom Tarif und Vertragsstart muss man dem Netzbetreiber die MAC-Adresse und Seriennummer des eigenen Geräts übermitteln. Diese Merkmale nutzt Unitymedia beim Internet-Zugang für eine simple Authentifizierung.

Die erste Gruppe bilden Kunden mit Verträgen, die ab dem 1.8.2016 laufen. Dabei ist Unitymedia wie jeder andere Provider an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und muss die Zugangsdaten für alle Dienste unaufgefordert mitteilen. Das betreffe im Unitymedia-Netz aktuell nur die VoIP-Telefonie, merkt der Provider an.

Zwei Gruppen von Bestandskunden

Die zweite und dritte Gruppe bilden Bestandskunden. Wer einen Vertrag hat, der ab April 2013 gilt, kann die Umstellung auf freie Routerwahl ab August telefonisch beim Kunden-Support beantragen. Dabei muss man ebenfalls MAC-Adresse und Seriennummer des neuen Geräts angeben. Im Gegenzug hinterlegt Unitymedia die Zugangsdaten für die eigenen Dienste im Online-Kundencenter und stellt sie auf Kundenwunsch auch per Brief zu.

Bei älteren Verträgen klappt dieser Vorgang nicht. Unitymedia setzt für den Betrieb von frei im Handel erworbenen Routern die DOCSIS-Spezifikation 3.0 voraus. Solche Kabelmodems und -Router hat die Firma aber anscheinend nicht vor April 2013 ausgeliefert. Daher sei ein Wechsel auf ein aktuelles Produkt erforderlich, wenn Kunden einen Router nach ihrer Wahl anschließen wollen. Man kann daraus folgern, dass die für ältere Verträge genutzten Ports der Enterprise-Router in der Kabelkopfstelle des Betreibers nicht für DOCSIS 3.0 ausgelegt sind.

Routerhersteller in Wartestellung

Geschäftskunden bietet die Firma die freie Routerwahl nur gegen Verlängerung des Vertrags. Dabei müsse man auf ausgewählte Service- und gegebenenfalls auch auf technische Leistungen verzichten. Welche Einschränkungen im Einzelnen gemeint sind, ließ Unitymedia offen; Antwort auf eine Anfrage von heise Netze steht noch aus.

Wann Routerhersteller ihre Geräte an das Netz von Unitymedia anpassen können, bleibt weiter offen. Zwar sichert der Betreiber erneut zu, dass auch „Fremdgeräte reibungslos funktionieren“ werden, sofern sie geltenden Schnittstellenbeschreibungen entsprechen. Möglicherweise braucht der Netzbetreiber zur Veröffentlichung dieser Spezifikation aber die gesamte Frist bis August. Routerhersteller könnten also erst danach mit der Anpassung ihrer Geräte starten.

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Quelle: http://heise.de/-3231453