Die EU-Kommission und die Mitgliedsländer haben offenbar keine Bedenken gegen den Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Die strengen Auflagen können so bald in Kraft treten.

Der umstrittene Entwurf der Bundesnetzagentur für technische Leitlinien zur Umsetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung hat eine wichtige Hürde genommen. „Nach unserem Wissen haben weder die EU-Kommission noch einzelne Mitgliedsstaaten Einwände dagegen erhoben“, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Montag gegenüber heise online.

Wenig Resonanz

Die Regulierungsbehörde hatte den Anforderungskatalog im Juli zur „Notifizierung“ nach Brüssel geschickt. Bis 19. Oktober bestand so die Möglichkeit, zu dem Vorhaben Stellung zu beziehen. Öffentlich haben davon nur Wissenschaftler und ein Betreiberverband Gebrauch gemacht, die den Entwurf kritisieren. Die Bundesnetzagentur will die Anforderungen nun Anfang November offiziell herausgeben und in Kraft setzen.

Laut dem Gesetz, gegen das Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und einem Verwaltungsgericht laufen, dürfen Verbindungs- und Standortdaten für Strafverfolgungszwecke nur im Inland aufbewahrt werden. Die Bundesnetzagentur hat diese Klausel in ihre Richtlinie übernommen. Prinzipiell soll es zwar möglich sein, das vollständige System nebst Abfrageschnittstelle oder Einzelkomponenten an einen „Erfüllungsgehilfen“ auszulagern. Auch dieses „Outsourcing“ darf aber nur im Inland erfolgen.

Bedenken der Kommission

Diese Bestimmung hat die Kommission nun offenbar geschluckt, obwohl sie dagegen im Interesse des freien digitalen Binnenmarkts prinzipiell Bedenken hat. Der zuständige Kommissar Andrus Ansip kündigte jüngst an, noch in diesem Jahr eine Initiative gegen eine erzwungene „Datenlokalisierung“ innerhalb der EU starten zu wollen.

Quelle: https://heise.de/-3412968