Die Bundesnetzagentur hat nach einem wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Bis zum Urteil im Hauptverfahren würde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt. Erste Provider reagieren.

Unter Berufung auf das aktuelle Urteil des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt; bzw. die Bundesnetzagentur wird derzeit keine Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen, was faktisch auf eine vorläufige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung hinausläuft. Das teilte die Regulierungsbehörde am Mittwoch mit und begründete den Schritt mit der „über den Einzelfall hinausgehenden Begründung“ des Gerichts.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab. Es würden auch keine Bußgeldverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die die Umsetzung nicht einleiten.

Europarechtswidrig

Vergangene Woche hatte das OVG in Münster verfügt, dass die neu geregelte Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig ist. Der klagende Münchner Provider Spacenet wurde deshalb von der damit verbundenen Verpflichtung, ab dem 1. Juli Verbindungsinformationen der Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern, entbunden.

Das galt angesichts des ausstehenden Hauptsacheverfahrens aber nicht für andere Provider, die deswegen selbst hätten tätig werden müssen. Wegen der deutlichen Worte des Gerichts war danach aber der Druck gestiegen, die umstrittene Überwachung gänzlich zu stoppen. Das geschieht mit dem Schwenk der Bundesnetzagentur nun zwar nicht, aber Provider können die Verpflichtung nun vorerst ignorieren.

Auf eine Anfrage von heise online bei Providern in Deutschland, ob sie nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten, stehen die Antworten noch aus.

[Update 28.06.2017 11:01]:

In einer ersten Reaktion begrüßt der eco, der Verband der Internetwirtschaft, den Beschluss der Bundesnetzagentur: „Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur ist absolut konsequent. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht“. Auch wenn man die Erleichterung beim eco fömlich spüren kann, weist der Verband auch darauf hin, dass „wir endlich die Grundsatzentscheidung [brauchen], um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen.“ Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht, betonte weiter: “ Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden.“

Reaktionen der Netzanbieter auf den Beschluss

Telefonica/O2 erklärte gegenüber heise online, der Carrier werde „als Reaktion auf die Entscheidung der BNetzA bis zur endgültigen Klärung nicht mit der Vorratsdatenspeicherung beginnen“. Man begrüße die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht durchzusetzen. „Für Unternehmen und Verbraucher ist entscheidend, dass es mit Blick auf den Datenschutz einen klaren Rechtsrahmen gibt. Hier sind nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen von vergangener Woche einige Fragen offen geblieben, zumal das Hauptsacheverfahren zu der Fragestellung am Verwaltungsgericht Köln noch läuft und weitere Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig sind.“ Es sei auch unklar, inwiefern die nationalen Regelungen von dem Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung von Dezember 2016 betroffen sein werden, hieß es bei Telefonica: „Dies muss der deutsche Gesetzgeber klären.“

Etwas knapper reagierte 1&1 auf Twitter: „Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die #VDS auszusetzen, und werden bis auf Weiteres keine Daten speichern“

[Update 28.06.2017 12:04]:

Auch die Deutsche Telekom wird die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht umsetzen: „Wir setzen die Vorratsdatenspeicherung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht um“, hieß es von der Telekom gegenüber heise online. „Wir begrüßen die Aussetzung durch die Bundesnetzagentur. Für so einen sensiblen Eingriff in Persönlichkeitsrechte muss Rechtssicherheit gegeben sein. Das haben wir von Anfang an betont“, erklärte Thomas Kremer, Telekom-Vorstand für, Datenschutz, Recht und Compliance.

[Update 28.06.2017 15:30]:

Vodafone hat ebenfalls bekanntgegeben, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren „im Interesse seiner Kunden“ auf die Speicherung und Beauskunftung von Verkehrsdaten zu verzichten. Genauso will auch der Provider Easybell verfahren.

Quelle: https://heise.de/-3757527