Provider, die die neuen EU-Vorschriften fürs offene Internet verletzen, müssen künftig mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld rechnen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.

Die Bundesregierung will hart gegen Internetanbieter vorgehen, die gegen die im Oktober vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zur Netzneutralität verstoßen. Beschränkt ein Provider unzulässigerweise den Datenverkehr oder kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, sollen Bußgelder bis zu 500.000 Euro fällig werden. Dies geht aus einem Entwurf zu einer weiteren Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch befürwortet hat.

Kunden müssen über Beschränkungen informiert werden

Geldstrafen bis zu 100.000 Euro sollen drohen, wenn Diensteanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über Beschränkungen des offenen Internetzugangs informieren. Dies gilt auch, wenn Provider Nutzern nicht deutlich deren Rechte aufzeigen, falls die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht.

Mit der Verordnung ist europaweit einheitlich geregelt, dass Telekommunikationsanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gewährleisten müssen. „Spezialdienste“ dürfen sie nur gegen zusätzliches Entgelt anbieten, wenn diese erforderlich sind, um ein spezielles Qualitätsniveau zu gewährleisten. Die Frage, wie die recht vagen Formulierungen auszulegen sind, beschäftigt gerade das „Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (Gerek) in Brüssel: Es soll bis Ende August entsprechende Leitlinien aufstellen und dabei gegebenenfalls Schlupflöcher für ein Zwei-Klassen-Netz schließen.

„Angemessene Maßnahmen“ zulässig

Die Verordnung gestattet es Zugangsanbietern, „angemessene“ Maßnahmen zum Verkehrsmanagement anzuwenden. Diese dürfen nicht auf kommerziellen Erwägungen, sondern nur auf „objektiv unterschiedlichen technischen Anforderungen an die Dienstqualität bestimmter Datenverkehrskategorien beruhen“.

Wer entgegen dieser Vorgaben Netzwerkmanagement durchführt, handelt laut dem Regierungsentwurf ebenfalls ordnungswidrig. Dies soll auch für Verstöße gegen die neuen Vorschriften zum Aus für Roaming-Gebühren gelten, die von Mitte Juni 2017 an greifen sollen. Abgestraft werden können demnach etwa Mobilfunkanbieter, die ein Angebot für einen Zugang zum „Großkundenroaming“ nicht oder verspätet vorlegen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dessen Ressort den Entwurf ausgearbeitet hatte, bezeichnete den diskriminierungsfreier Zugang zum offenen Internet als „zentrales Element für die Innovationskraft unserer Wirtschaft und die Selbstbestimmung der Bürger in der digitalen Welt“. Mit den geplanten TKG-Ergänzungen will der SPD-Politiker sichergestellt wissen, dass die „EU-weit geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden“. Eine weitergehende Umsetzung der Verordnung in deutsches Recht hält Gabriel demnach offenbar nicht mehr für nötig. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundesrat und den Bundestag.

Quelle: http://heise.de/-3286480