Der Amokläufer von München soll seine Waffe im Darknet gekauft habe. Dieser anonyme Internet-Bereich ist aber keineswegs nur geschaffen für Illegales, versichert der Chaos Computer Club.

Nach dem Amoklauf in München streiten Experten über anonyme Marktplätze im Internet – das Darknet. Dort soll der Amokläufer von München nach bisherigen Erkenntnissen seine Waffe im Darknet gekauft haben.

Der Chaos Computer Club (CCC) warnte, die anonymen Bereiche des Internets zu verteufeln. „Das Bedrohungsszenario, das von deutschen Behörden gezeichnet wird, ist nicht sehr realistisch“, sagte Linus Neumann vom CCC der dpa.

Schutz für Dissidenten

Tatsächlich habe der Amokläufer für den Kauf der Waffe über das Darknet laut Medienberichten Monate gebraucht, sagte Neumann. In der realen Welt wäre dies wahrscheinlich sehr viel schneller gegangen. Der Umfang des Drogen- und Waffenhandels im Darknet sei weitaus geringer als derjenige außerhalb des Internets.

Ursprünglich sei das Darknet zum Schutz von Dissidenten entwickelt worden, die darauf angewiesen sind, anonym zu veröffentlichen und sich informieren zu können. Das gelte heute insbesondere für Menschen in der Türkei, Iran oder Syrien, sagte Neumann: „Hier ist eine Abwägung von Schaden und Nutzen wichtig.“

Forderung nach Verbot

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) setzt sich nach dem Amoklauf von München dafür ein zu prüfen, wie Waffenkäufe im sogenannten Darknet effektiv verhindert werden können.Das Waffenrecht müsse dagegen nach seiner Ansicht nicht verschärft werden. „Schon das geltende Waffenrecht sah vor, dass der Amokläufer die Waffe nicht haben durfte“, sagte Mertin der dpa in Mainz. „Wir müssen aber schauen, ob wir nicht etwas Licht in dieses dunkle Netz bringen und solche Käufe verhindern können.“ Er betonte jedoch: „Ich bin dafür, sich in Ruhe die Ergebnisse der Ermittlungen zur Hand zu nehmen und nicht auf stereotype Forderungen zurückzugreifen.“

Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt an diesem Mittwoch seine Erkenntnisse zur Entwicklung von Cybercrime vor. Auch zum Darknet will sich BKA-Präsident Holger Münch äußern.

Lieferung als Ansatzpunkt

Nach Darstellung des Sprechers der für Internetkriminalität zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Matthias Huber, erfordert der Kauf einer Waffe im Darknet keine besonderen technischen Voraussetzungen. Nötig sei nur ein Tor-Browser. Die Teilnahme am Darknet sei nicht übermäßig schwierig. Auf speziellen „Marktplätzen“, wo sich jeder anmelden könne, würden häufig anonym Drogen oder Waffen gehandelt.

Durch die Anonymität gebe es keine Sicherheit, dass die Ware auch ankomme. „Diese Unsicherheit nimmt natürlich niemand in Kauf, der eine Ware auch legal erwerben könnte“, sagte Huber. „Deshalb sind nahezu sämtliche Angebote im Darknet illegal.“ Ansatzpunkt für Fahnder sei unter anderem die reale Zustellung der Waren.

Mehr zum Thema Darknet:

Quelle: http://heise.de/-3279152