Landesverrat: Letzte Ermittlungen gegen netzpolitik.org eingestellt
Im August 2015 hatte der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen eingestellt. Doch in Berlin wurde weiter ermittelt – bis zum März, berichtet nun netzpolitik.org.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre letzten Ermittlungen gegen Blogger von netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats eingestellt. Die Affäre sei formal abgeschlossen – „wenn sich bis zur Verjährung nicht doch noch ein Ermittlungsansatz ergibt“, wie Andre Meister dort selbst schreibt.
Das Blog hatte im April 2015 einen als geheim eingestuften Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) öffentlich gemacht und Einzelheiten daraus in zwei Artikeln näher beleuchtet. Daraus war unter anderem hervorgegangen, dass dem BfV 2,75 Millionen Euro für die „Massendatenerfassung“ zum Beispiel in sozialen Netzwerken zur Verfügung stand. BfV-Chef Georg Maaßen stellte daraufhin Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Berlin. Dieses hatte den Fall an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet. Über die Affäre stolperte der frühere Generalbundesanwalt Harald Range, im August 2015 stellte die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen ein.
Kein genügender Anlass
Allerdings seien die Ermittlungen weiter gegangen, schreibt netzpolitik.org. „Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden“, hatte der Generalbundesanwalt im August 2015 mitgeteilt. Die Ermittlungen in Berlin seien letztlich im März eingestellt worden, habe eine Anfrage der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus ergeben, schreibt netzpolitik.org. Das habe die Berliner Senatsverwaltung bestätigt.
Die Ermittlungen hätten nicht „genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ geboten. Die Staatsanwaltschaft habe keine hinreichend verdächtige Person gefunden, der etwas nachgewiesen werden konnte. Falls sich neue Hinweise ergeben, könnten die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden. Für Verletzung des Dienstgeheimnisses betrage die Verjährungsfrist fünf Jahre, für Landesverrat sogar zwanzig Jahre.
Quelle: http://heise.de/-3259223
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