Gewerbliche Websitebetreiber haften für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Der Bitkom befürchtet Rechtsunsicherheit und rechnet mit weiteren Verfahren.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburgs, dass kommerzielle Websitebetreiber für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten haften, hat in der deutschen IT-Branche Besorgnis ausgelöst. Markus Scheufele, Bereichsleiter Urheberrecht beim Bitkom, erklärte gegenüber iX, der Beschluss stelle die Kommunikations- und Informationsfreiheit im Internet infrage.

Besorgniserregende Aussagen

„Die Aussagen des Gerichts sind besorgniserregend“, sagte Scheufele. Die Richter hatten argumentiert, dass das Verlinken einer Seite mit urheberrechtswidrigen Inhalten den Zugriff für ein neues Publikum eröffne. Den Betreibern kommerzieller Websites sei daher zuzumuten, nachzuforschen, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.

Allerdings ließ das Gericht offen, welche konkreten Prüfpflichten bestehen. Der Beschluss erzeuge zunächst einmal Rechtsunsicherheit, meint Scheufele. Man müsse sehen, wie damit in der Praxis umgegangen wird. Auch eine Abmahnwelle gegen Websitebetreiber sei nicht ausgeschlossen. Der Beschluss öffne den einfachen Weg, bei Urheberrechtsverletzungen gegen Linksetzer vorzugehen, statt rechtliche Schritte gegen die Quelle der Urheberrechtsverletzung einzuleiten.

Eine Nachfrage bei dem Betreiber der Seiten, auf die man verlinken möchte, löst das Problem zumindest nicht in jedem Fall. Unserer gestrigen Bitte, die urheberrechtliche Unbedenklichkeit sämtlicher Inhalte auf http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ und sämtlichen Unterseiten zu bestätigen, ist das Landgericht Hamburg bislang nicht nachgekommen. Deshalb setzt heise online derzeit keine Links zum LG Hamburg.

Weitere Verfahren werden kommen

Wegen der großen Reichweite des Beschlusses des Landgerichts Hamburgs rechnet der Bitkom mit weiteren Verfahren, die bis vor den Bundesgerichtshof gehen dürften. Bei der Entscheidung des Gerichts handelt es sich lediglich um einen Beschluss im Rahmen eines Verfügungsverfahrens, der ohne mündliche Verhandlung ergangen ist. Eine vollständige juristische Prüfung stehe daher noch aus.

Auch der Verband der Internetwirtschaft Eco verweist darauf, dass es sich lediglich um einen Beschluss des LG Hamburgs handelt. Die Entscheidung sei inhaltlich nicht schön, aber man müsse jetzt zunächst abwarten, was sich daraus ergibt.

Quelle: https://heise.de/-3567613